Kontakt
Wir sind für Sie da!
Haben Sie eine Frage oder benötigen Sie bestimmte Informationen?
Das Team der SGW hilft Ihnen gerne weiter.
SGW
Städtische Gesellschaft für Wohnen mbH
Bismarckstraße 14
32545 Bad Oeynhausen
Tel. 05731 2406-0
E-Mail info@sgw-bo.de
Die SGW ist für Sie da
Unsere
Öffnungszeiten
Montag – Dienstag: | 08:30 – 12:30 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:30 – 12:30 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:30 – 12:30 Uhr |
Unsere
Servicezeiten
Montag – Mittwoch: | 08:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 – 12:30 Uhr |
Im
Notfall
Außerhalb der Servicezeiten
Heizung und Sanitär: | 0176 60942928 |
Andere Notfälle: | 0176 60942851 |
Bitte nehmen Sie den Notfall-Service nur in wirklich dringenden Notsituationen in Anspruch wie zum Beispiel bei einem Heizungs- oder Stromausfall oder einem Wasserrohrbruch.
Was ist überhaupt ein Notfall?
Bitte beachten Sie: Störungen an der Elektroanlage, der Sanitärinstallation oder durch Verstopfung können nur als Notfälle angesehen werden, wenn sie zu Gefahren für die Bewohner oder zu Schäden innerhalb der Wohnung bzw. an den Gebäuden selbst führen. Beispielsweise sind eine Badewanne, in der das Wasser nicht einwandfrei abfließt, ein tropfender Wasserhahn oder ein nicht einwandfrei funktionierender Durchlauferhitzer Ärgernisse, aber keine Notfälle.
Hier können Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu uns aufnehmen. Wählen Sie Ihr Anliegen und wir sorgen dafür, dass Ihre Mitteilung an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet wird. Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden, damit das Formular versandt werden kann.
Kinderfreundliche Hausordnung –
unsere Hausordnung nimmt Rücksicht auf Kinder
1. Kinderlärm
Kinderlärm gehört zum Leben und ist Zukunftsmusik. Nur in Ausnahmefällen sollte in netter Form um Rücksicht gebeten werden.
2. Meinung der Kinder
Die Meinung der Kinder soll bei Streitigkeiten gehört und berücksichtigt werden.
3. Kinderwagen
Kinderwagen dürfen, wo es möglich ist, im Treppenhaus stehen. Fluchtwege sind jedoch freizuhalten.
4. Spielplätze
Kinder spielen gerne draußen. Der Spielplatz ist nicht der einzige Ort, wo Kinder sich aufhalten dürfen. Auch Wiesen und andere Freiflächen sind „Spielorte“ für Kinder. Die Spielplätze sind natürlich auch für Freunde und Freundinnen zugänglich.
5. Freiflächen
Auf den Wiesen und den Höfen dürfen Kinderzelte und Planschbecken aufgebaut und Decken ausgebreitet werden.
6. Haustiere
Wiesen sind keine Hundeklos. Hundekot auf Wiesen und Gehwegen sowie Katzenkot in Sandkästen stellen eine Gesundheitsgefährdung für Kinder dar.
7. Ballspielen
Ballspielen ist erlaubt – mit Weichbällen, die den Strauch- und Blumenbestand schonen.
8. Kinderfahrzeuge
Zum Fahren mit Kinderfahrzeugen (z. B. Bobbycars, Dreiräder usw.) und zum Rollerblade- und Skateboard fahren können vorhandene Asphaltflächen genutzt werden.
9. Autofahrer nehmen Rücksicht
Autos müssen Rücksicht auf die Kinder nehmen und dürfen Bürgersteige und Höfe nicht zuparken. Auf allen unseren Grundstücken gilt Schritttempo.